mittlerweile ist in 13 Bundesländern Golfspielen erlaubt, am kommenden Montag dürfen auch im Schleswig-Holstein die Golfplätze wieder öffnen. Die Bayerische Staatsregierung ist leider trotz intensiver Bemühungen der Verbände (BLSV, BGV, DGV und PGA of Germany) immer noch nicht bereit, den übrigen Bundesländern zu folgen und Individualsport im Freien auch wieder in Sportanlagen zu erlauben.
Laut Informationen des Bayerischen Golfverbandes (BGV) ist der BGV-Wettspielbetrieb für 2021 derzeit noch unverändert geplant. Zur Verbeserung der Spielgeschwindigkeit wird ab 2021 für die Mannschaftsspiele die Spielform "Maximum Score" eingeführt. Die Höchstschlagzahl wurde dabei auf 9 Schläge festgesetzt.
Die Bayerische Staatsregierung hat am 11. Februar die Geltungsdauer der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 07. März verlängert. Die Regelungen für den Sport wurden leider unverändert fortgeschrieben. Damit ist Nutzung von Sportstätten auch für den Individualsport weiter untersagt und Golfspielen weiterhin nicht möglich.
Die Landesregierung in Schleswig-Holstein will einen Vorschlag zur schrittweisen Öffnung in die nächste Ministerpräsidenten-Konferenz einbringen. Danach könnten Freiluftsportanlagen für den Individualsport und damit auch Golfanlagen wieder öffnen, wenn der Inzidenzwert stabil mindestens 21 Tage unter 100 liegt.
Mit Unterstützung des BGV hat eine Golfplatzbetreibergesellschaft einer bayerischen Golfanlage einen Normenkontrollantrag mit Eil-Antrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO gestellt, mit dem Ziel, das Verbot der Nutzung von Sportstätten für die Ausübung von Individualsport durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für ungültig zu erklären.
dieses Jahr hat uns alle vor große Herausforderungen gestellt, die Covid 19-Pandemie bestimmt immer noch einen großen Teil unseres Lebens.
Wir sind jedoch zuversichtlich, dass sich im kommenden Jahr vieles wieder zum Positiven wenden wird und wir wieder mehr Gemeinsamkeit leben können.
leider müssen wir unsere gesamte Golfanlage einschließlich aller Übungseinrichtungen mit sofortiger Wirkung schließen. Die bisher zulässige Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel für Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ist in der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 30.11.2020 nicht mehr enthalten.
ab der kommenden Spielsaison gilt auch bei uns das neue weltweit einheitliche Handicap-System. Dazu wurden zum Stichtag 22. November 2020 alle in Deutschland geführten EGA-Vorgaben in die neuen World Handicap Indizes konvertiert.
in den nächsten Tagen und Wochen ist immer wieder mit Frost und Raureif zu rechnen. Am 18-Lochplatz darf dann ausnahmslos nicht gespielt werden. Deshalb ist eine Startzeitbuchung am 18-Lochplatz ab sofort nur noch ab 09.30 Uhr möglich. Sollte der Platz auch dann noch nicht bespielbar sein, entfallen zur Vermeidung von Menschenansammlungen die Startzeiten bis zur Freigabe durch unseren Head-Greenkeeper ersatzlos. Sofern am 9-Lochplatz eine Startzeit frei ist können Sie ersatzweise dort spielen.
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