Die Bayerische Staatsregierung hat am 11. Februar die Geltungsdauer der elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bis zum 07. März verlängert. Die Regelungen für den Sport wurden leider unverändert fortgeschrieben. Damit ist Nutzung von Sportstätten auch für den Individualsport weiter untersagt und Golfspielen weiterhin nicht möglich.
Der BGV hat sich in den letzten Wochen zum wiederholten Male an das Bayerische Innen- und Gesundheitsministerium gewandt, um klarzustellen, dass das Golfspiel kein Infektionstreiber ist und auch im Falle von Mutationen in Regionen durch die großen Abstände keine Gefahr darstellt.
Das Innenministerium, allen voran der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat die Argumentation des BGV bereits in der Kommunikation aufgegriffen und gegenüber der Golfzeitung Grünland mit den Worten bekräftigt "Golfen gehört für mich zu den Sportarten, die sich für den Wiedereinstieg in den Sportbetrieb nach dem Lockdown eignen. Golfanlagen bieten durch ihre Weitläufigkeit günstige Rahmenbedingungen, um den Infektionsschutz einzuhalten."
Auch das Bayerische Gesundheitsministerium hat gegenüber dem BGV in einem Schreiben vom 15.2.2021 bestätigt, "dass im Falle weiterhin sinkender Infektionszahlen die Wiederzulassung des Trainings- und Spielbetriebs auf Sportstätten unter freiem Himmel für die Staatsregierung hohe Priorität haben wird."