Im Rahmen unserer ordentlichen Mitgliederversammlung am 19.03.2019 haben wir unter TOP 6 „Beitragserhöhung ab 2020“ einen Beschluss zur neuen Beitragsstruktur ab 01.01.2020 gefasst, gegen den wegen eines Formfehlers Einspruch eingelegt wurde. Der Vorstand hat deshalb für 04.09.2019 zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen, bei der die ab 01.01.2020 gültigen Beiträge nun wie folgt beschlossen wurden:
Kinder/Jugendliche bis 21 Jahre | 24 € |
Studenten/Azubi über 21 bis 25 Jahre * | 60 € |
Erwachsene über 21 Jahre | 110 € |
einmalige Aufnahmegebühr (nur Erwachsene über 21 Jahre)** | 30 € |
* sofern ein Ausbildungsnachweis bzw. eine Studienbescheinigung vorgelegt wird
** Studenten und Azubis über 21 bis 25 Jahre zahlen keine Aufnahmegebühr, wenn ein Ausbildungsnachweis bzw. eine Studienbescheinigung vorgelegt wird