Nachdem die Politik die Entscheidung über eine eingeschränkte Ausübung von Sportarten, die im Freien ausgeübt werden, gestern erneut vertagt hat, wird vom Bayerischen Golfverband nun - wie bereits in dem offenen Brief von Präsident Arno Malte Uhlig angekündigt - Plan B in die Wege geleitet und der Rechtsstaat um Hilfe gebeten. Ein entsprechender Antrag ist bereits beim VGH rechtshängig.
Überblick zur Öffnung der Golfanlagen in Deutschland
Wiederaufnahme des Spielbetriebs auf Golfanlagen-aktualisiert