Golfclub Bad-Abbach Deutenhof
Vorbemerkung: Zur einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Formulierung verzichtet. Die männliche Formulierung soll keine Herabsetzung des weiblichen oder diversen Geschlechts darstellen.
Diese Turnierbedingungen ergänzen die „Richtlinien für den allgemeinen Spielbetrieb auf den Golfanlagen Bad Abbach-Deutenhof“. Sie bestehen aus den allgemeinen Turnierbedingungen und den erweiterten Platzregeln und gelten für alle Turniere, die vom GC Bad Abbach-Deutenhof ausgeschrieben und veranstaltet werden. Abweichende Regelungen in den jeweiligen Turnierausschreibungen haben Vorrang. Zuständiges Entscheidungsgremium ist die Spielleitung. Verweise auf Regeln beziehen sich – wenn nicht anders vermerkt – auf die jeweils gültigen offiziellen Golfregeln bzw. auf das Offizielle Handbuch zu den Golfregeln in der aktuellen Version.
A: Allgemeine Turnierbedingungen:
- Spielleitung:
Die Spielleitung wird mit Veröffentlichung der Startliste bekanntgegeben.
- Änderungsvorbehalt:
Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum Start der ersten Spielgruppe das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Handicaprelevanz). Nach dem Start der ersten Spielgruppe sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
- Meldungen/Abmeldungen:
Die Meldung zu einem Turnier kann über das Internet (PCCaddie), die ausgehängte Meldeliste oder per E-Mail an das /telefonisch/persönlich im Sekretariat des GC Bad Abbach-Deutenhof e.V. erfolgen und ist verbindlich. Die Meldelisteneintragungen müssen deutlich lesbar sein.
Nach Erreichen der maximalen Teilnehmerzahl wird eine Warteliste geführt. Auch die Meldung auf der Warteliste ist verbindlich.
Der Meldeschluss ist in der Regel einen Tag vor dem Turnier um 12.00 Uhr, soweit die Einzelausschreibung keine andere Frist vorsieht.
Die Spielleitung ist berechtigt, kurzfristig Nachmeldungen in das Turnier aufzunehmen, um die Startliste aufzufüllen. Ansonsten können Nachmeldungen nicht berücksichtigt werden.
Die Abmeldung von einem Turnier muss über das Sekretariat erfolgen.
- Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr für ein Turnier ist vor dem Start im Sekretariat zu entrichten.
Bei Abmeldung nach Meldeschluss oder bei Nichterscheinen am Start besteht die Verpflichtung zur Zahlung der kompletten Teilnahmegebühr.
- Startzeiten/Abspielzeit:
Die Startzeiten werden im Clubhaus am Infoboard ausgehängt, auf der Homepage des Golfclubs Bad Abbach-Deutenhof (www.golf-badabbach.de) und in der PCCaddie-App veröffentlicht und per SMS an die Spieler versandt (sofern dem Sekretariat die Handy-Nummer bekannt ist).
Die Teilnehmer werden gebeten, sich 10 Minuten vor der regulären Startzeit in der Nähe des ersten Abschlags bereitzuhalten.
- Nearest to the Pin und Longest Drive (sofern ausgeschrieben):
Es zählt jeweils der erste Schlag an diesem Loch.
Bei Nearest to the Pin muss der Ball auf dem zu spielenden Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf erst gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.
Beim Longest Drive muss der Ball auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) der betreffenden Spielbahn liegen.
- Scorekartenabgabe:
Die Scorekarte ist unverzüglich nach Beendigung des Turniers im Sekretariat oder in der Scoring-Area abzugeben. Unklarheiten sind vor Abgabe der Scorekarte mit der Spielleitung zu klären.
- Entscheidung bei gleichen Ergebnissen:
Lochspiel:
Endet ein Lochspiel unentschieden, so ist es Loch für Loch weiterzuspielen, bis eine Partei ein Loch gewinnt. Das Stechen beginnt an dem Loch, an dem auch das Lochspiel begann. Im Vorgaben-Lochspiel werden die Vorgabenschläge wie in der vorgeschriebenen Runde angerechnet.
Zählspiel:
Falls in der Einzelausschreibung nicht anders festgelegt, entscheidet bei Ergebnisgleichheit ein Computer-Stechen „Schwerste/Leichteste 9, 6, 3, 1“. Erläuterung: Hierbei werden zunächst die Ergebnisse der 9 Löcher mit den Vorgaben 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12 und 9 addiert. Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit den Vorgaben 1, 18, 3, 16, 5 und 14. Danach die 3 Löcher mit der Vorgabe 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Sollte danach noch immer Gleichheit herrschen, gewinnt die höhere Vorgabe. Bei allen 9-Loch-Turnieren (9-Loch-Platz oder 18-Loch-Platz) entscheidet bei Ergebnisgleichheit ein Computer-Stechen „Letzte 9, 6, 3, 1“.
- Beendigung von Turnieren:
Ein Zählspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung und der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse (Aushang der Ergebnisliste) beendet, ein Lochspiel mit der Eintragung des Ergebnisses am Infoboard (Matchplay-Tableau).
- Preise:
Doppelpreisausschluss: Brutto vor Netto.
Wer unentschuldigt nicht an der Siegerehrung teilnimmt, verliert den Anspruch auf seinen Preis (ausgenommen Sonderpreise). Eine Weitergabe an den Nächstplatzierten erfolgt nicht.
B: erweiterte Platzregeln bei Turnieren:
- Üben (Regel 5.5b)
Regel 5.5b wird im Zählspiel wie folgt abgeändert:
Zwischen dem Spiel von zwei Löchern darf ein Spieler
- keinen Übungsschlag (z. B. „Putten“ oder „Chippen“) auf oder nahe dem Grün des soeben beendeten Lochs spielen oder
- nicht die Oberfläche des Grüns durch Reiben am Grün oder Rollen eines Balls prüfen.
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.5b:
Grundstrafe
- Caddies (Regel 10.3):
Professionals sind als Caddies nicht erlaubt.
Strafe für Verstoß gegen Regel 10.3:
Grundstrafe für jedes Loch, an dem der Spieler durch einen nicht erlaubten Caddie unterstützt wird. Geschieht der Verstoß zwischen zwei Löchern oder dauert er dort an, zieht sich der Spieler die Grundstrafe für das nächste Loch zu.
- Einschränkung von Punkt 6. der allgemeinen Richtlinien (Verwendung motorisierter Beförderungsmittel):
Bei handicap-relevanten Turnieren dürfen Spieler oder Caddies während der festgesetzten Runde keinerlei Beförderungsmittel nutzen, außer das Fahren/Mitfahren wurde von der Spielleitung/den Platzrichtern ausdrücklich genehmigt oder später gebilligt. Bei körperlicher Behinderung, die eine Runde ohne E-Cart nicht erlaubt, ist dessen Benutzung jedoch gestattet. Es besteht aber Attest-Pflicht. Am 9-Loch-Platz ist ein Schwerbehindertenausweis (mit Kennzeichen „G“) erforderlich.
Auch bei nicht handicap-relevanten Turnieren kann die Nutzung des Beförderungsmittels von der Spielleitung aus sachlichen Gründen (z. B. unter Verweis auf Witterungsbedingungen) eingeschränkt oder untersagt werden.
Strafe für Verstoß:
Grundstrafe für jedes Loch, an dem der Spieler gegen diese Platzregel verstößt. Bei einem Verstoß zwischen dem Spiel zweier Löcher wirkt sich der Verstoß am nächsten Loch aus.
- Ergänzung von Punkt 7. der allgemeinen Richtlinien (Unterbrechung des Spiels/Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7b)):
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.7b:
Disqualifikation
- Ergänzung von Punkt 8. der allgemeinen Richtlinien (Spielgeschwindigkeit (Regel 5.6)):
Strafe für Verstoß gegen Regel 5.6:
- Verstoß: Verwarnung durch Spielleitung und Mitteilung der Strafe bei weiterem Verstoß
- Verstoß: ein Strafschlag
- Verstoß: Grundstrafe
- Verstoß: Disqualifikation
- Ergänzung von Punkt 12. der allgemeinen Richtlinien (Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2a)):
Strafe für Verstoß bei Fehlverhalten:
- Verstoß: Verwarnung
- Verstoß: ein Strafschlag
- Verstoß: Grundstrafe
- Verstoß: Disqualifikation
Strafe für Verstoß bei schwerwiegendem Fehlverhalten:
Sofortige Disqualifikation, die Strafe für ein schwerwiegendes Fehlverhalten wird ggf. auch nach dem Bekanntwerden des Vergehens durch die Spielleitung verhängt.
- Sonstiges
Soweit nicht anders angegeben, ist die Strafe für einen Verstoß gegen eine Platzregel die Grundstrafe (Lochverlust im Lochspiel oder 2 Strafschläge im Zählspiel).
Stand 06.03.2023