Richtlinien für den allgemeinen Spielbetrieb

Richtlinien zum allgemeinen Spielbetrieb "Platzregeln" Stand 06.03.2023

Vor­be­mer­kung: Zur ein­fa­che­ren Les­bar­keit wird auf die geschlechts­spe­zi­fi­sche For­mu­lie­rung ver­zich­tet. Die männ­li­che For­mu­lie­rung soll kei­ne Her­ab­set­zung des weib­li­chen oder diver­sen Geschlechts dar­stel­len.

Die­se Richt­li­ni­en gel­ten für den all­ge­mei­nen Spiel­be­trieb auf den Golf­plät­zen Bad Abbach-Deu­ten­hof. Bei Tur­nie­ren haben ggfs. abwei­chen­de Rege­lun­gen in den Tur­nier­be­din­gun­gen bzw. in den jewei­li­gen Tur­nier­aus­schrei­bun­gen Vor­rang. Zustän­di­ges Ent­schei­dungs­gre­mi­um ist die Spiel­lei­tung. Ver­wei­se auf Regeln bezie­hen sich – wenn nicht anders ver­merkt – auf die jeweils gül­ti­gen offi­zi­el­len Golf­re­geln bzw. auf das Offi­zi­el­le Hand­buch zu den Golf­re­geln in der aktu­el­len Ver­si­on.

A: All­ge­mei­ne Richt­li­ni­en:

  1. Regeln:

Gespielt wird nach den offi­zi­el­len Golf­re­geln (ein­schließ­lich Ama­teur­sta­tut) des DGV und dem WHS-Vor­ga­ben­sys­tem. Die­se Regu­la­ri­en kön­nen im Sekre­ta­ri­at ein­ge­se­hen wer­den.

  1. Spiel­lei­tung / Mar­shall:

Die Spiel­lei­tung besteht aus dem Sport­ma­na­ger des Golf­plat­zes Bad Abbach und/oder durch ihn benann­te Per­so­nen (Mar­shall, Spiel­füh­rer des Clubs).

Der Mar­shall ist spiel­un­ter­stüt­zen­der Beglei­ter, der für einen geord­ne­ten und rei­bungs­lo­sen Spiel­be­trieb sorgt. Hier­zu gehö­ren die Kon­trol­le der Spiel­be­rech­ti­gun­gen sowie die Ein­hal­tung die­ser Richt­li­ni­en für den all­ge­mei­nen Spiel­be­trieb (u.a. Golf­re­geln, Platz­re­geln, Spiel­ge­schwin­dig­keit, Eti­ket­te und Rege­lun­gen zur Scho­nung der Golf­plät­ze.

Er steht Mit­glie­dern und Gäs­ten für Infor­ma­tio­nen zur Ver­fü­gung. Der Mar­shall hat Haus­recht. Bei der Wahr­neh­mung sei­ner Auf­ga­ben ist er gegen­über Mit­glie­dern und Gäs­ten wei­sungs­be­fugt.

 

  1. Daten­schutz:

Jede Per­son, die die Golf­plät­ze Bad Abbach nutzt (bei Min­der­jäh­ri­gen ein Erzie­hungs­be­rech­tig­ter), erklärt sich ein­ver­stan­den

  1. mit einer Ver­wen­dung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten (u. a. Name, Vor­ga­be, Name des Hei­mat­clubs) zur Erstel­lung und Ver­öf­fent­li­chung von Start­zei­ten und Ergeb­nis­lis­ten in den Medi­en der Golf­plät­ze und des Golf­clubs Bad Abbach-Deu­ten­hof
  2. mit einer Ver­wen­dung von Bild- und Ton­ma­te­ri­al, das wäh­rend oder nach der Nut­zung der Golf­plät­ze zur Ver­öf­fent­li­chung in den Club-Medi­en, Platz-Medi­en oder öffent­li­chen Publi­ka­tio­nen auf­ge­nom­men wur­de.

B: Platzkennzeichnung/Platzregeln:

1.     Aus (Regel 18.2):

Wird durch wei­ße Pfäh­le gekenn­zeich­net. Sofern wei­ße Lini­en auf dem Boden „Aus“ kenn-zeich­nen, haben die­se Vor­rang. Außer­dem ist ein Ball im „Aus“, wenn er auf oder jen­seits der Stra­ße hin­ter Grün 15 zur Ruhe kommt.

2.     Penalty Areas (Regel 17):

Alle durch gel­be oder rote Pfäh­le und/oder gel­be oder rote Lini­en gekenn­zeich­ne­ten Berei­che. Ist bei­des vor­han­den, gilt die Linie.

3.     Spielverbotszonen (Regel 2.4):

Sind durch Pfäh­le mit grü­nen Köp­fen gekenn­zeich­net und dür­fen nicht betre­ten wer­den.

Spiel­bah­nen 9 und 10 (blaue Pfäh­le mit grü­nen Köp­fen)

Liegt der Ball in der Spiel­ver­bots­zo­ne, darf der Ball nicht gespielt wer­den, wie er liegt. Der Spie­ler muss Erleich­te­rung nach einer anwend­ba­ren Regel (16.1f oder 17.1e) in Anspruch neh­men. Liegt der Ball außer­halb der Spiel­ver­bots­zo­ne, aber die Spiel­ver­bots­zo­ne beein­träch­tigt den Bereich des beab­sich­tig­ten Stands oder beab­sich­tig­ten Schwungs des Spie­lers, muss der Spie­ler nach Regel 16.1f (2) ver­fah­ren.

4.     Bunker (Regel 12):

Nach dem Spie­len eines Bal­les aus einem der Bun­ker muss die Bun­ker­ober­flä­che unter Nut­zung der vor­han­de­nen Bunkerrechen/Harken durch Ein­eb­nen des San­des wie­der in einen spiel­ge­rech­ten Zustand gebracht wer­den. Anschlie­ßend sind die Bunkerrechen/Harken außer­halb der Bun­ker seit­lich in Berei­chen abzu­le­gen, in denen sie die Bewe­gung des Balls am wenigs­ten beein­träch­ti­gen kön­nen.

5.     Ungewöhnliche Platzverhältnisse (Regel 16.1):

Boden in Aus­bes­se­rung (G.U.R. = Ground under Repair)

Jede Flä­che, die durch wei­ße oder blaue Ein­krei­sun­gen bzw. gepunktete/gestrichelte Lini­en und/oder blaue Pfäh­le gekenn­zeich­net ist. Ist bei­des vor­han­den, gilt die Linie.

Es muss Erleich­te­rung in Anspruch genom­men wer­den.

Unbe­weg­li­che Hemm­nis­se

Sind u.a.:

  • mit Pfäh­len, Man­schet­ten, Bän­dern oder Sei­len gekenn­zeich­ne­te Anpflan­zun­gen
  • Abschlags­ta­feln, Bän­ke, Papier­kör­be, Ball­wasch­säu­len
  • alle Ver­tie­fun­gen und Grä­ben, die in Drai­na­gen mün­den
  • Find­lin­ge im Gelän­de ein­schließ­lich Ent­fer­nungs­mar­kie­run­gen

Erleich­te­rung von Baum­wur­zeln auf dem Fair­way (Spiel­bahn 10, links)

Liegt der Ball eines Spie­lers auf der lin­ken Sei­te der Spiel­bahn 10 und es besteht dort eine Behin­de­rung durch frei­lie­gen­de Baum­wur­zeln, wer­den die­se Wur­zeln als Boden in Aus­bes­se­rung behan­delt. Der Spie­ler darf straf­lo­se Erleich­te­rung nach Regel 16.1b in Anspruch neh­men. Behin­de­rung gilt aber nicht als gege­ben, wenn die Wur­zeln nur den Stand des Spie­lers behin­dern.

6.     Verwendung motorisierter Beförderungsmittel:

Die Nut­zung von moto­ri­sier­ten Beför­de­rungs­mit­teln (Golf Carts, etc.) oder von Trol­leys (elek­trisch und nicht elek­trisch) kann von der Spiel­lei­tung aus sach­li­chen Grün­den (z. B. unter Ver­weis auf Wit­te­rungs­be­din­gun­gen) ein­ge­schränkt oder unter­sagt wer­den. Bei Ver­wen­dung eines E-Carts ist das Befah­ren der Berei­che der Vor­grüns und der Bun­ker­kan­ten (ca. 3 m Abstand vom Grün­rand bzw. der Bun­ker­kan­te) strikt ver­bo­ten. Zuwi­der­hand­lun­gen wer­den mit einem Fahr­ver­bot belegt.

7.     Unterbrechung des Spiels/Wiederaufnahme des Spiels (Regel 5.7):

Eine Unter­bre­chung des Spiels in einer gefähr­li­chen Situa­ti­on (sofor­ti­ge Unter­bre­chung) wird durch eine Laut­spre­cher­durch­sa­ge und/oder einen lan­gen Signal­ton bekannt­ge­ge­ben. Alle ande­ren Unter­bre­chun­gen wer­den durch wie­der­holt drei kur­ze Töne bekannt­ge­ge­ben. In bei­den Fäl­len erfolgt die Bekannt­ga­be der Wie­der­auf­nah­me des Spiels durch wie­der­holt zwei kur­ze Töne.

 

Anmer­kung:

Unab­hän­gig davon obliegt die Spiel­un­ter­bre­chung bei Blitz­ge­fahr der Eigen­ver­ant­wor­tung des Spie­lers, vgl. Regel 5.7a.

8.     Spielgeschwindigkeit (Regel 5.6):

Von jeder Spiel­grup­pe wird erwar­tet, dass sie den Anschluss an die vor­an­ge­hen­de Spiel­grup­pe hält. Hat eine Spiel­grup­pe nach Auf­fas­sung der Spiel­lei­tung den Anschluss an die vor­an­ge­hen­de Spiel­grup­pe ver­lo­ren oder hat sie die zum Spie­len eines oder meh­re­rer Löcher vor­ge­ge­be­nen Richt­zei­ten (sie­he Tabel­le) über­schrit­ten, so wird die Spiel­grup­pe ermahnt. Wird danach eine Ver­bes­se­rung des Spiel­tem­pos nicht fest­ge­stellt, wird der Spiel­grup­pe mit­ge­teilt, dass ab sofort für jeden ein­zel­nen Spie­ler eine Zeit­nah­me durch­ge­führt wird. Die Zeit­nah­me beginnt, wenn der Spie­ler mit sei­nem Schlag an der Rei­he ist. Über­schrei­tet der ers­te Spie­ler die Zeit von 50 Sekun­den und die fol­gen­den Spie­ler die Zeit von 40 Sekun­den für die Aus­füh­rung des Schla­ges, so wird dies als Ver­stoß gegen Regel 5.6 ange­se­hen.

 

Spiel­form Nach 5 Loch Nach 9 Loch Nach 12 Loch Nach 16 Loch Nach 18 Loch
2-Ball 0:56 h 1:50 h 2:25 h 3:14 h 3:40 h
3-Ball 1:05 h 2:10 h 2:50 h 3:47 h 4:17 h
4-Ball 1:10 h 2:21 h 3:06 h 4:07 h 4:39 h

 

Stra­fe für Ver­stoß:

  1. Ver­stoß: Ermah­nung durch Spielleitung/Marshall
  2. Ver­stoß: Ver­war­nung mit Zeit­nah­me durch Spielleitung/Marshall
  3. Ver­stoß: Die Spiel­grup­pe muss die nach­fol­gen­de Spiel­grup­pe auf Anwei­sung der Spielleitung/des Mar­shalls durch­spie­len las­sen
  4. Ver­stoß: auf Anord­nung der Spielleitung/des Mar­shalls ist die Run­de vor­zei­tig zu been­den

9.     Greenkeeping/Platzarbeiten

Arbei­ten auf dem Platz (Green­kee­per, Platz­auf­sicht und Tur­nier­or­ga­ni­sa­ti­on) haben grund­sätz­lich Vor­rang. Es ist beson­ders zu beach­ten, dass kei­ne Per­so­nen­ge­fähr­dung ein­tritt. Der Spie­ler muss sich, um wei­ter­spie­len zu kön­nen, mit dem Green­kee­per, der Platz­auf­sicht oder der Tur­nier­or­ga­ni­sa­ti­on abstim­men (z. B. per Hand­zei­chen).

10.  Vorrecht auf dem Golfplatz

An allen Tagen gilt die DGV-Emp­feh­lung dass - unab­hän­gig von der Anzahl der Spie­ler - die schnel­le­re Grup­pe (dies gilt auch für Ein­zel­spie­ler) das Vor­recht auf dem Platz hat. Dies bedeu­tet, dass alle Grup­pie­run­gen durch­spie­len las­sen müs­sen, wenn vor ihnen min­des­tens ein Loch frei ist.

Spie­ler die auf einer regu­lä­ren Run­de unter­wegs sind haben aber grund­sätz­lich Vor­rang und müs­sen von Spie­lern, die Ein­schnei­den (z.B. an Loch 14 oder Loch 15), immer vor­ge­las­sen wer­den. Unab­hän­gig davon, ob der oder die einschneidende/n Spie­ler vor sich ein Loch frei haben oder nicht. Wenn abseh­bar ist, dass Spie­ler der regu­lä­ren Run­de auf­lau­fen könn­ten, ist das Ein­schnei­den unter­sagt.

11.  Etikette / Spirit of the Game (Regel 1.2)

Das Golf­spiel beruht auf dem ehr­li­chen Bemü­hen jedes ein­zel­nen Spie­lers, nach den Regeln zu spie­len und Rück­sicht auf ande­re Spie­ler zu neh­men. Alle Spie­ler sol­len sich dis­zi­pli­niert ver­hal­ten und jeder­zeit Höf­lich­keit und Sport­geist erken­nen las­sen. Lau­tes Rufen, gering­schät­zen­de Äuße­run­gen oder feh­len­der Respekt sind auf unse­ren Plät­zen aus­drück­lich nicht erwünscht. Ein Zei­chen der gegen­sei­ti­gen Wert­schät­zung ist eben­falls das Grü­ßen, auch gegen­über nicht per­sön­lich bekann­ten Spie­lern.

12.  Verhaltensrichtlinien (Regel 1.2a):

Ergän­zend zu Regel 1.2a gilt:

Ein Fehl­ver­hal­ten bzw. ein schwer­wie­gen­des Fehl­ver­hal­ten liegt vor, wenn gegen tra­di­tio­nell her­aus­ge­bil­de­te und all­ge­mein aner­kann­te Ver­hal­tens­re­geln beim Golf­sport nach­hal­tig ver­sto­ßen wird.

Als Fehl­ver­hal­ten kann ins­be­son­de­re ange­se­hen wer­den:

  • Mit dem Cart oder Trol­ley zwi­schen Grün und dar­an angren­zen­dem Bun­ker hin­durch­zu­fah­ren bzw. über das Vor­grün zu fah­ren. (Nr. 6)
  • Mit dem Cart oder Trol­ley über das Abschlags­feld zu fah­ren.
  • Pitch­mar­ken nicht aus­zu­bes­sern, Bun­ker nicht zu har­ken, Harken/Rechen nicht ordent­lich zurück­zu­le­gen, Divots nicht zurück­zu­le­gen.
  • Das Vor­recht auf den Golf­plät­zen nicht zu respek­tie­ren. (Nr. 10)
  • Fehl­ver­hal­ten gegen­über dem „Spi­rit of the Game“. (Nr. 11)

 

Stra­fe für Ver­stoß bei Fehl­ver­hal­ten:

  1. Ver­stoß: Ermah­nung
  2. Ver­stoß: Ver­war­nung
  3. Ver­stoß: Platz­ver­weis, d.h. sofor­ti­ge Been­di­gung der Golf­run­de

 

Als schwer­wie­gen­des Fehl­ver­hal­ten kann ins­be­son­de­re ange­se­hen wer­den:

  • Nut­zung der Golf­plät­ze, obwohl die Plät­ze als „Gesperrt“ gekenn­zeich­net ist (Schild vor Tee 1, „Rote Ampel“ auf der Home­page golf-badabbach.de)
  • Per­so­nen absicht­lich zu gefähr­den oder zu ver­let­zen
  • Abschlag­mar­kie­run­gen oder Aus­pfäh­le zu ver­set­zen
  • Absicht­lich ein Grün erheb­lich zu beschä­di­gen oder mit einem Cart/Trolley über ein Grün zu fah­ren
  • Die Spiel­ver­bots­zo­nen an den Löchern 9 und 10 zu betre­ten
  • Metall­spikes zu ver­wen­den

 

Stra­fe für Ver­stoß bei schwer­wie­gen­dem Fehl­ver­hal­ten:

Sofor­ti­ger Platz­ver­weis bis hin zu zeit­wei­ser Spiel­sper­re auf dem Platz, die Stra­fe für ein schwer­wie­gen­des Fehl­ver­hal­ten wird ggf. auch nach dem Bekannt­wer­den des Ver­ge­hens durch die Spiel­lei­tung ver­hängt.

13.  Zusätzliche Hinweise:

  • Auf den Plät­zen gibt es zwei Defi­bril­la­to­ren, einer im Club­haus und ein wei­te­rer beim Jacker­mei­er Hof in der Nähe von Grün 4 bzw. Grün 12.

 

  • Wet­ter­schutz­hüt­ten befin­den sich am Abschlag der Bah­nen 4, 7, 8, 10, 14 und 16.

Bit­te beach­ten: Ein Blitz­schutz ist bei den genann­ten Wet­ter­schutz­hüt­ten nicht nach­ge­wie­sen, Lebens­ge­fahr bei Blitz­ein­schlag ist nicht aus­zu­schlie­ßen!

 

  • Trink­was­ser gibt es an den Bah­nen 4/16, 11/12.
  • WCs befin­den sich am Abschlag 4 und 12, sowie an der Dri­ving-Ran­ge.
  • Ent­fer­nungs­mar­kie­run­gen sind durch Find­lin­ge am Spiel­feld­rand dar­ge­stellt und gel­ten Anfang Grün: 100 m Weiß, 150 m Rot, 200 m Gelb.
  • Ein Hole in One wird auf der Ehren­ta­fel erfasst, wenn es im Bei­sein eines Zeu­gen erzielt wur­de. Der För­der­ver­ein des Golf­sports Bad Abbach e.V. wür­de sich in die­sem Zusam­men­hang über eine Spen­de freu­en.
  • Son­der­platz­re­geln wer­den am Info­board und/oder beim Star­ter am ers­ten Abschlag kom­mu­ni­ziert.

 

 

 

 

Stand 06.03.2023