Bespielbarkeit der Plätze:
Platz uneingeschränkt bespielbar
Platz eingeschränkt bespielbar
Platz gesperrt
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Am 11. Februar wurde die Geltungsdauer der elften bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiter verlängert.
Sie gilt nun mindestens bis zum 07. März.
Damit ist der Betrieb und die Nutzung von Sportanlagen auch für den Individualsport weiterhin untersagt.
Unsere Golfanlage muss daher leider weiter geschlossen bleiben.
Bleiben Sie gesund!
Termine
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