Mit Unterstützung des BGV hat eine Golfplatzbetreibergesellschaft einer bayerischen Golfanlage einen Normenkontrollantrag mit Eil-Antrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO gestellt, mit dem Ziel, das Verbot der Nutzung von Sportstätten für die Ausübung von Individualsport durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für ungültig zu erklären.
Der Antrag wurde leider abgelehnt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.bayerischer-golfverband.de/Golfanlagen/Corona.