Liebe Mitglieder,
leider müssen wir unsere gesamte Golfanlage einschließlich aller Übungseinrichtungen mit sofortiger Wirkung schließen. Die bisher zulässige Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel für Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ist in der 9. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 30.11.2020 nicht mehr enthalten.
Nachdem es gestern gegenüber dem Bayerischen Golfverband (BGV) noch unterschiedliche Aussagen seitens der Ministerien gab, hat sich nun auch das Innenministerium der Auffassung des Gesundheitsministeriums angeschlossen, d.h. ab 01. Dezember ist auch der "Betrieb und die Nutzung von Sportstätten unter freiem Himmel untersagt ist".
Dies gilt vorerst bis zum 20. Dezember.
Sobald sich Änderungen abzeichnen, werden wir Sie umgehend über Newsletter und auf unserer Website informieren.
Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der Golfanlage Bad Abbach-Deutenhof